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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Drive66 und den angeschlossenen Fahrschulen und Kursanbietern, im weiteren Drive66 genannt:
Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Antreten von Unterricht und Kursen, der Kursanmeldungen am Telefon, oder SMS/WhatsApp, oder persönlich oder über das Internet (Mail) als verbindlich anerkannt. Sie regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden:in und Drive66, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Ergänzend kommen die Vorschriften über den einfachen Auftrag (Art. 394ff. OR) zur Anwendung.
Absage von Terminen und Kursen:
Muss der/die Fahrschüler/in einen vereinbarten Termin aus irgendwelchen Gründen absagen, so hat dies so früh als möglich, spätestens 2 Arbeitstage vor der Lektion zu erfolgen. Nicht oder zu spät abgesagte Fahrlektionen werden verrechnet.
Bei Krankheit/Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Absagen und Terminvereinbarungen sind persönlich am Telefon zu tätigen.
Per SMS oder WhatsApp nur gültig wenn die Absage quittiert worden ist.
Tarifplan für Absagen:
Innert 24 Stunden voller Lektionspreis.
Innert 48 Stunden halber Lektionspreis.
Veröffentlichung und Eigentumsrecht des Prüfungsbildes:
Das Recht für die Veröffentlichung auf sozialen Medien (Homepage, WhatsApp und Facebook etc.) und das Eigentumsrecht des Prüfungsbildes geht an drive66. Das Einverständnis des Kunden:in gilt als gegeben.
Fahrschullektionen:
Eine Fahrlektion dauert 55 Minuten, inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung. Geschalten und Motorrad 50 Minuten. Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich.
Die Fahrschullektionen beginnen und enden im Zentrum Biel. Wir holen und bringen die Schüler:in auch an anderen Orten ab. Anfahrts und Rückfahrtszeiten gehen auf das Zeitkonto der Fahrlektion.
Fahrlektionen, welche Drive66 in der Folge höherer Gewalt, Stau, technischer Defekte am Fahrzeug nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Hingegen ist die Haftung von Drive66 für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ausgeschlossen.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers:in bestehen (bspw. wegen Müdigkeit, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Geschwindigkeitsübertretung und Rotlicht.
Je höher der Ausbildungsstand, je höher die Verantwortung des Fahrschülers:in.
Fahrzeug:
Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf zugelassenen Fahrschulfahrzeugen erteilt. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine
Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt.
Lernfahrausweis und Sehhilfen:
Die Fahrschüler/innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrlektion sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung einen gültigen Lernfahrausweis mitzuführen. Wurde der Ausweis entzogen ist dies Drive66 umgehend bekannt zu machen. Es liegt in der Verantwortung des Lerfahrers:in die nötigen Sehhilfen zu tragen.
Bezahlung:
Einzelne Fahrlektionen sind jeweils in Bar bei Antritt der Lektion dem Fahrlehrer:in zu bezahlen. Einzahlungen müssen vor Antritt der Fahrlektion auf dem Bankkonto vorliegen.
Rechnungen sind innert der vorgegebenen Frist zu bezahlen.
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch Drive66 angepasst werden.
Gerät der Fahrschüler mit einer Zahlung in Verzug, so wird ein Verzugszins von 5 % berechnet, zudem verfallen sämtliche in der Rechnung gewährten Rabatte per sofort.
Drive66 ist in jedem Fall berechtigt Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.
Forderungen von Drive66 darf der Fahrschüler nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen. Im Weiteren ist der Fahrschüler nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Dienstleistung die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
Vorausbezahlte Lektionen werden nicht, und nur ausnahmsweise und nicht vollständig zurückbezahlt.
Beim Bezahlen nach der Lektion verfallen alle Preisnachlässe. Preisaktionen gelten nur bei Barzahlung.
Ausbildungsabbruch: Bricht ein Fahrschüler:in die Ausbildung ab, so verfällt das bereits einbezahlte Kursgeld.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückgestattet.
Administrations- und Versicherungspauschale:
Drive66 hat eine Fahrschul-Versicherung abgeschlossen, an der sich alle Fahrschüler mit einem Beitrag beteiligen sollen. Die Versicherung ist 2 Jahre gültig und deckt Schäden, welche aufgrund der Dienstleistungen von Drive66 die während den Fahrstunden mit den Fahrzeugen von Drive66 entstehen. Eine Rückerstattung der Prämienbeteiligung ist ausgeschlossen.
Die Versicherung beschränkt sich explizit nur auf die Fahrzeuge der Fahrschule. Mit dieser Beteiligung leistet der Fahrschüler auch einen Beitrag an die Kosten der Administration, des Selbstbehaltes und Arbeitsausfall und Umtriebskosten nach einem Unfall.
Bon‘s, Gutscheine und Preisaktionen:
Bon‘s, Gutscheine und Preisaktionen sind nicht kumulierbar.
Motorradfahrstunden sind von Bon’s, Gutscheinen und Aktionen ausgeschlossen.
Führerprüfung:
Die für die praktische Führerprüfung benötigte Zeit wird zum Ansatz von zwei Fahrlektionen verrechnet. Für die praktische Führerprüfung wird dem/der Fahrschüler/in das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt und ist im Lektionspreis inbegriffen.
Die Gebühren für die Führerprüfung gehen zu Lasten der Fahrschüler/innen und werden vom Straßenverkehrsamt direkt in Rechnung gestellt.
Haftung:
Schadenersatzansprüche gegen Drive66, deren Mitarbeiter:innen und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist.
Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Biel-Bienne
Stand 22.05.2023